Autobesitzer werden in der heutigen Zeit kräftig zur Kasse gebeten. Da ist es gar nicht so leicht Einsparmöglichkeiten zu finden, wenn man auf die Mobilität angewiesen ist, die der Pkw nun mal verleiht. Eine Variante ist vielleicht der Versicherungs-Check, denn bei der Versicherung gibt es durchaus Unterschiede. Um die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt kein Fahrzeughalter herum. Die ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und das ist sicher auch gut so. Im Falle eines Unfalls können leicht enorme Schadenssummen entstehen, auf denen unter Umständen der Geschädigte sitzen bleiben würde, wenn der Unfallverursacher nicht zahlungsfähig ist. Die Haftpflichtversicherung kann sowohl Schadensverursacher wie Geschädigten vor einer finanziellen Katastrophe bewahren. Deshalb werden ohne Nachweis über den Abschluss einer Kfz-Haftpflicht in der Regel keine Kennzeichen ausgehändigt, womit das Fahrzeug leider in der Garage bleiben muss. Die Pflicht zur Haftpflichtversicherung ist in ganz Europa verbindlich. Während im Bereich der EU das Kennzeichen als Nachweis ausreichend ist, muss in Nicht-EU-Ländern eine „Grüne Karte“ vorgelegt werden.
© Thorben Wengert / PIXELIOVom Versicherungsschutz der Haftpflicht profitieren neben Fahrzeughalter bzw. Eigentümer ebenso die Fahrzeuglenker, wenn sie die Berechtigung dazu haben, Insassen, aber auch eventuelle Einweiser. Es muss also nicht immer der klassische Auffahrunfall sein, der für die Haftpflichtversicherung interessant wird. Im Klartext heißt das, falls ein Beifahrer beim Öffnen der Tür ein parkendes Auto zerkratzt, ist das ebenfalls ein Fall für die Kfz-Haftpflicht. Der Schadenersatz bewegt sich innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme. In Österreich liegt diese derzeit bei 7 Millionen Euro. Im ersten Moment mögen viele meinen, dass dies eine hohe Summe ist. Sobald jedoch mehrere Personen involviert sind, lässt sich leicht nachvollziehen, dass schnell ein höherer Betrag erreicht wird. Falls dann die Versicherungssumme nicht ausreicht, wird dennoch auf das Privatvermögen zurückgegriffen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann daher freiwillig die Versicherungssumme erhöhen. Wichtig ist es, im Zweifelsfall immer die Versicherung einzuschalten. Denn die Haftpflicht hat auch eine Verteidigungsfunktion bei unberechtigt gestellten Schadensansprüchen.
Der Versicherungsschutz gilt, sobald die Versicherungsbestätigung ausgestellt ist. Wird die Prämie allerdings nicht gezahlt, kann die Versicherungsgesellschaft ihrerseits den Rücktritt vom Vertrag veranlassen. Bei Zahlungsverzug erhält der Versicherungsnehmer meist erst eine Mahnung. Danach wird sie leistungsfrei gestellt. In Österreich gibt es außerdem eine Regelung für Halter von Fahrzeugen, die, aus welchen Gründen auch immer, keine Versicherung finden. Dann gibt es die sogenannte „Zuweisung des Risikos“, den der österreichische Versicherungsverband vornimmt. Weitaus günstiger ist es natürlich, selbst einen Versicherungsvergleich durchzuführen. Im Zeitalter des Internets geht das zeitsparend und übersichtlich im Internet über einen Haftpflichtversicherung Versicherungsrechner. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht nur beim Neukauf relevant. Von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, können Versicherungsnehmer auch, wenn die Versicherung die Preise anhebt. Wer beim Vergleichen feststellt, dass eine andere Versicherung günstigere Konditionen bietet, muss seinen bisherigen Vertrag selbstverständlich ebenfalls nicht behalten. Dann ist es entscheidend, rechtzeitig zu kündigen bzw. Fristen korrekt einzuhalten. Sonst läuft der Vertrag automatisch ein Jahr weiter. Kündigungen sollten übrigens immer schriftlich erfolgen. Die Prämie berechnet sich beim Pkw nach der Motorleistung. Auch der Schadensverlauf spielt eine Rolle. Davon abgesehen haben viele Versicherungen ihre eigenen Bonus-Systeme.
Die Kfz-Haftpflicht deckt nicht die Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Auch etwaige sonstige Sachschäden des Eigentümers bzw. Halters beinhaltet die Haftpflicht nicht. Ebenso wenig ist das Lagegut versichert. Gerade, wenn es sich um ein neues Auto handelt, schließen viele deswegen zusätzlich eine Kaskoversicherung ab. Es wird zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterschieden. Die Teilkaskoversicherung gleicht Schäden aus, die durch Diebstahl, Wildunfälle sowie Brand oder Naturkatastrophen, wie Lawinen, Hagel bzw. Überschwemmungen oder Ähnliches entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung beinhaltet neben der Deckung der genannten Schäden auch den finanziellen Ausgleich von Unfallschäden. Sinnvoll ist es, sich über die etwaigen Selbstbehalte zu informieren. Auch hier heißt es also wieder vergleichen.