© Barbara Eckholdt / PIXELIONicht viel vom früheren Deutschen Arbeitsminister Norbert Blüm ist so eindrucksvoll in Erinnerung geblieben wie sein bekannter Satz „Die Renten sind sicher“, den er über die Jahre seiner Amtszeit von 1982 bis 1988 wie eine beschwörende Formel immer wieder in die Medien brachte. Ein Satz, der heute mehr denn je umstritten ist. In den 50er Jahren wurde das umlagenfinanzierte Rentensystem eingeführt. Im Gegensatz zum kapitalgedeckten Rentensystem, bei dem der arbeitsfähige Einzahler im Grunde seine eigene Rente anspart, setzt das umlagenfinanzierte Rentensystem eine erhebliche Anzahl erwerbsfähiger junger Einzahler voraus, die die Leistungen erbringen, die an die Rentner ausgezahlt werden können. Ein solches System der gesetzlichen Rentenvorsorge ist insbesondere dann sinnvoll, solange der Altersaufbau einer Gesellschaft viele junge Arbeitnehmer und wenige Rentner vorsieht. Ein solcher Altersaufbau ist jedoch seit einigen Jahrzehnten in Deutschland nicht mehr gegeben, was lange Zeit von oben erwähntem Arbeitsminister und seinen Regierungskameraden konsequent zu ignorieren versucht worden war. Sein Nachfolger im Amt, Walter Riester, brachte die private Rentenvorsorge wieder vermehrt in die öffentliche Diskussion und bekam, sozusagen als eine Art frühes Denkmal, die im Jahre 2000 beschlossene öffentliche Förderung privater Rentenvorsorge nach seinem Namen benannt: Die Riester Rente. Es folgte die Rürup-Rente benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup und noch immer besteht keine Gewissheit, ob der bekannte Satz Norbert Blüms heute wieder Gültigkeit hat. Die Alterspyramide verschiebt sich weiter. Was kann noch getan werden, um die Altersarmut, die verbunden sein kann mit einem niedrigeren Lebensstandard und damit weniger Aussicht auf Kredit bei der Bank abzuwenden? Möglichkeiten bieten noch die Lebensversicherung, Wertpapiere, Baugeld Fonds oder eine zusätzliche steuerfreie private Rente in Österreich.
Altersvorsorge lag in der Geschichte unserer Gesellschaft vorrangig in der Verantwortung des Familienverbandes. Die Versorgung wurde meist in Form von Sachleistungen von der aktiven und leistungsfähigen Generation erfüllt und betraf sowohl die heranwachsende, wie auch die alternde Generation im Kontext der Großfamilie. Voraussetzung für eine ausreichende Versorgung im Alter war eine ausreichende Zahl an Kindern. Die Industrialisierung führte zu neuer Mobilität und somit zu einer Auflösung des Familienprinzips sowie gleichzeitig zur Verarmung weiter Bevölkerungsschichten. Da die Familie nicht mehr in der Lage war, der Verantwortung der Altersversorgung angemessen gerecht zu werden, wurde im späten 19. Jahrhundert im Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung die gesetzliche Altersrente eingeführt. Diese gesetzliche Rente war ursprünglich als kapitalgedeckte Rente konzipiert. Durch zwei Weltkriege, Inflation und Wirtschaftskrise musste die gesetzliche Altersversorgung jedoch in eine umlagefinanzierte Rente gewandelt werden. Durch Veränderungen im Altersaufbau ist dieses Prinzip in den vergangenen Jahrzehnten wiederum in die Kritik geraten: Eine umlagenfinanzierte gesetzliche Rente setzt eine ausreichende Zahl an erwerbstätigen Renteneinzahlern voraus, die die Leistungen erbringen, die an die Rentner ausgezahlt werden können. Um das System der gesetzlichen Rente zu stützen, werden Maßnahmen der privaten Vorsorge empfohlen und in unterschiedlichen Formen angeboten. Neben der staatlich geförderten privaten Riester-Rente und Rürup-Rente, der Lebensversicherung und betrieblichen Altersvorsorge haben sich steuerfreie private Renten im Ausland als Möglichkeiten etabliert, Vorsorge für das Alter zu leisten. Sorgt man nicht vor, droht die Altersarmut und weniger Kredit bei der Hausbank.